Rechtsanwalt und Notar H.-B. Büning in Bocholt
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Notarkanzlei

Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung bestellt (vgl. § 12 BNotO). Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden sie für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben bestellt (vgl. § 1 BNotO).

Die Notare sind zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen, sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Weitere Aufgaben sind geregelt in §§ 20 - 24 BNotO.

Neben den Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften ist ein wesentliches Betätigungsfeld unserer Notarkanzlei der Entwurf von Urkunden und deren Beurkundung wie etwa

  • Grundstückskaufverträge
  • Grundschuldbestellungen
  • Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Eheverträge
  • Trennungsvereinbarungen
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Gründung von Gesellschaften
  • Handelsregisteranträge

 

Rechtsanwalt und Notar Hans-Bernd Büning  | ra-not_buening@t-online.de